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	<title>Baufinanzierungsrechner</title>
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	<description>Einfach und bequem Ihre Immobilienfinanzierung online berechnen lassen</description>
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		<title>Baufinanzierung</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 08:13:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Baudarlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Baufinanzierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Immobilienfinanzierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Begriff Baufinanzierung umfa&#223;t alle Finanzierungsarten, die zur Deckung des Kapitalbedarfs bei einem Bauvorhaben dienen. Hierzu z&#228;hlen ebenfalls die Vor- und Zwischenfinanzierung genauso wie Vorausdarlehen und Forward-Darlehen. Folglich ist Baufinanzierung vielmehr als Gattungsbegriff f&#252;r die Beschreibung von Finanzierungsvorhaben zu verstehen die dem Erwerb, Neubau oder Kauf einer Immobilie oder zur Anschlussfinanzierung (Umschuldung) dienen. Die Baufinanzierung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Begriff <strong>Baufinanzierung </strong>umfa&#223;t alle Finanzierungsarten, die zur Deckung des Kapitalbedarfs bei einem Bauvorhaben dienen. Hierzu z&#228;hlen ebenfalls die Vor- und Zwischenfinanzierung genauso wie Vorausdarlehen und Forward-Darlehen. Folglich ist Baufinanzierung vielmehr als Gattungsbegriff f&#252;r die Beschreibung von Finanzierungsvorhaben zu verstehen die dem Erwerb, Neubau oder Kauf einer Immobilie oder zur Anschlussfinanzierung (Umschuldung) dienen.</p>
<p>Die Baufinanzierung wird unterteilt in die <strong>Eigenfinanzierung </strong>und in die <strong>Fremdfinanzierung</strong>.<br />
Zur Eigenfinanzierung z&#228;hlen s&#228;mtliche Eigenmittel (auch Eigenkapital oder Eigengeld genannt), die sowohl als Geldmittel oder auch als Sachwerte eingebracht werden:</p>
<p>1.  Bankguthaben<br />
2.  Bausparguthaben<br />
3.  Festgeld<br />
4.  Tagesgeld<br />
5.  Grundst&#252;cke<br />
6.  Eigenleistung &#8211; Muskelhypothek</p>
<p>Die Fremdfinanzierung, also die Bereitstellung von Fremdmitteln, deckt in der Regel den gr&#246;&#223;ten Teil des Finanzierungsbedarfs ab. Der Fremdfinanzierung bedienen sich Bauherren aus zweierlei Gr&#252;nden.</p>
<p>Kurz- und mittelfristig:</p>
<p>1.  Bankkredite zur Vorfinanzierung von Eigen- und Fremdmitteln. Diese Kredite werden als Bankvorausdarlehen bezeichnet.<br />
2.  Bankkredite zur Zwischenfinanzierung von Eigen- und Fremdmitteln.</p>
<p>Langfristig<br />
1.  Realkredite<br />
2.  Bauspardarlehen<br />
3.  Arbeitgeberdarlehen<br />
4.  &#214;ffentliche <strong>Baudarlehen</strong></p>
<p>Aufgrund der zentralen Bedeutung des Einsatzes von langfristigen Fremdmitteln im Rahmen einer Baufinanzierung, gehen wir hier etwas detaillierte auf die jeweiligen Finanzierungsinstrumente ein.<br />
Der Realkredit<br />
Realkredite sind zweck- und objektgebundene langfristige Darlehen zur <strong>Immobilienfinanzierung</strong>, die durch Eintragung eines erstrangigen Grundpfandrechtes im Grundbuch innerhalb der Beleihungsgrenze besichert werden. Als Grundpfandrechte dienen hier Hypotheken und Grundschulden. Die Beleihungsgrenze ist ein prozentualer Wert des Beleihungswertes, dessen H&#246;he von der Kreditpolitik des jeweiligen Institutes abh&#228;ngig ist. Eine 60% Beleihungsgrenze gilt in der Bankenwelt als 1a-Darlehen und erh&#228;lt somit den Vorzug der g&#252;nstigsten Zinskondition. Der <strong>Beleihungswert</strong> entspricht dem Wert, der einem Grundst&#252;ck oder einem grundst&#252;cksgleichen Recht von einem Kreditinstitut beigemessen wird. Grundst&#252;cksgleiche Rechte sind zum Beispiel Erbbaurechte oder auch Wohnungseigentum, welches durch eine im Grundbuch vollzogene Realteilung eines Wohnhauses entsteht.</p>
<p>Die Erstrangigkeit des Grundpfandrechts sichert dem Darlehensgeber eine Befriedigung seiner Anspr&#252;che an erster Stelle. Jedes Nachfolgende Recht wird erst nach Befriedigung des vorrangigen relevant.</p>
<p>Darlehen oder Darlehensteile zur Finanzierung des den die Beleihungsgrenze &#252;bersteigenden Finanzierungsbedarfes gelten nur dann als Realkredite, wenn sie zum einen zweck- und objektgebunden und zum anderen durch eine B&#252;rgschaft der &#246;ffentlichen Hand gesichert werden. Diese Darlehen werden im Sprachgebrauch als 1b-Darlehen oder 1b-Hypothek bezeichnet. Exemplarisch seien hier die F&#246;rderprogramme der L&#228;nder oder der KfW-F&#246;rderbank genannt.</p>
<p>Darlehensteile, die die Beleihungsgrenze &#252;berschreiten, werden als Blankoanteil bezeichnet. Wird dieser Darlehensteil durch ein zweitrangiges Grundpfandrecht gesichert sind, so spricht man von einem gedeckten Personalkredit.</p>
<p>Einige Institute verzichten auf eine Aufteilung des Darlehens im Sinne der realen Besicherung und bieten mittels einer Mischkalkulation die Finanzierung des Kaufpreises und teilweise auch inklusive der anfallenden Erwerbsnebenkosten an. Die Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist selbstverst&#228;ndlich teurer, als die Finanzierung innerhalb der <strong>Beleihungsgrenze</strong>. Neben der Absicherung durch <strong>Hypothek </strong>oder Grundschuld verlangen die Institute zus&#228;tzlich zur dinglichen (Immobilie) auch die pers&#246;nliche Unterwerfung zur Zwangsvollstreckung im Falle deren Notwendigkeit.<br />
Bauspardarlehen<br />
Bauspardarlehen sind, ebenso wie Realkredite, zweck- und objektgebundene langfristige Kredite. Wie der Name bereits verr&#228;t, nehmen in diesem Falle Bausparkassen die Rolle des Darlehensgebers ein. In der Regel werden Bauspardarlehen durch Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechtes gesichert.</p>
<p>Bausparkassen beleihen im Allgemeinen bis zu 80% des Beleihungswertes. Zwingende Voraussetzung f&#252;r die Gew&#228;hrung eines Bauspardarlehens ist ein <strong>Bausparvertrag</strong>. Dieser wird zun&#228;chst abgeschlossen und mit vertraglich festgelegten Raten bespart. Wobei eine einmalige Zahlung der Sparleistung zul&#228;ssig ist. Je nach Tarif betr&#228;gt die Mindestsparleistung 40% bis 50% der vereinbarten Bausparsumme. Mit Erreichen der Mindestsparleistung und nach dem Anlauf der Wartefrist entsteht der Anspruch auf Zuteilung des Bausparvertrages. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, erh&#228;lt der Bausparer die Bausparsumme ausgezahlt. Diese setzt sich aus dem Bausparguthaben (Sparleistung zzgl. Zinsen) und dem Bauspardarlehen zusammen. Das Bauspardarlehen wird nun mit regelm&#228;&#223;igen Raten zur&#252;ckgef&#252;hrt.</p>
<p>Sofern die Bausparvertr&#228;ge noch nicht zuteilungsreif sind, werden diese von der Bausparkasse selbst oder von anderen Kreditinstituten zwischenfinanziert. Hierbei ist darauf zu achten, dass der urspr&#252;ngliche Sinn des Bausparens, n&#228;mlich g&#252;nstige <strong>Zinskonditionen</strong>, nicht in Hintertreffen ger&#228;t. Zwischenfinanzierungen sind oft deutlich teuer als langfristige Darlehen.</p>
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