Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler
10. Oktober 2011Eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist in vielen beratenden Berufen sehr wichtig, doch gerade beim Beruf des Immobilienmaklers, kann diese Absicherung gegen finanzielle Forderungen entscheidend sein.
Stellen wir uns einmal vor, ein Grundstücksmakler vermittelt seinem Kunden ein Grundstück und erst nach Baubeginn stellt sich heraus, dass dieses Grundstück für seine Bauzwecke völlig ungeeignet ist. Dann muss der Makler für die entstandenen finanziellen Schäden aufkommen und diese belaufen sich schnell einmal in die Hunderttausende.
Oder ein Immobilienmakler vermittelt einem Kunden Immobilien im Allgäu, die zurzeit noch vermietet sind. Der Kunde möchte diese Immobilien aber anderweitig nutzen und deshalb müssen die Mieter ausziehen. Nun hatte der Makler ihm aber vor dem Kauf falsche Aussagen über die laufenden Mietverträge und die Kündigungsfristen gemacht, sodass der Kunde die Immobilien nicht wie geplant nutzen kann und darum hohe finanzielle Verluste hat. Auch für diese finanziellen Schäden haftet der Makler.
Besitzt der Makler nun keine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, kann es für ihn ganz schnell zum finanziellen Ruin kommen. Um die für Sie richtige Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung zu finden, sollten sie unbedingt einen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vergleich durchführen.
Wie und in welcher Höhe springt die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ein?
Wenn Sie hauptberuflich als Haus-, Grundstücks- oder Hypothekenmakler, als Sachverständiger oder Gutachter im Grundstücks- und Wohnungswesen oder in der Haus-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung tätig sind, können Sie sich gegen Vermögensschäden versichern. Ist dann ein Schaden eingetreten und Sie Senden Ihrer Versicherung eine Schadensmeldung, prüft diese erst einmal ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch besteht. Ist dieser nicht gerechtfertigt, übernimmt die Versicherung die Kosten eines Gerichtsverfahrens, um die Forderung abzuwehren. Sollte die Forderung aber gerechtfertigt sein, wird dem Geschädigten von der Versicherung, bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme, der komplette Schaden ersetzt.
Auch um festzustellen, welche Deckungssumme für Sie die Richtige wäre, sollten Sie vor einem Abschluss, einen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vergleich durchführen. Denn die Deckungssumme sollte weder zu niedrig, noch zu hoch ausfallen. Ist sie am Ende zu niedrig gewählt worden, bleiben Sie womöglich auf einem Großteil der Schadenssumme sitzen, wogegen die Versicherung aber bei einer zu hoch angesetzten Deckungssumme, auf Dauer viel zu teuer werden würde. Doch dies alles, erfahren Sie bei einem unverbindlichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vergleich.
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Schlagworte: Immobilienmakler, Vermögensschadenhaftplicht, Versicherungen