KfW-Wohneigentumsprogramm
KfW-Wohneigentumsprogramm
Eines der am häufigsten genutzten staatlichen Darlehensprogramme ist das Wohneigentumsprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Es steht jedem offen, der ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und selbst nutzen möchte.
Einzige Voraussetzung ist, dass das Objekt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland steht. Darüber hinaus ist auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen möglich, wenn dadurch die Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft erworben wird.
Mit einem Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm können bis zu 30 Prozent der Investitionskosten finanziert werden. Maximal stellt die KfW 100.000 Euro bereit. Genossenschaftsanteile können zu 100 Prozent finanziert werden.
Die Konditionen des Kredits sind günstig. Die Zinssätze werden von der KfW in Abhängigkeit der Marktentwicklung laufend neu festgesetzt. Dabei fallen die Konditionen vergleichbar mit denen von Hypothekenfinanzierungen bis zu einem Beleihungsauslauf von 60 Prozent aus. Als Sicherheit für den Kredit dient eine Eintragung ins Grundbuch, wobei die KfW auch einen nachrangigen Eintrag ohne Aufschlag auf den Zinssatz akzeptiert.
Es stehen Laufzeiten von 20 und 35 Jahren zur Verfügung. Das Darlehen kann mit einer Zinsbindung von bis zu 15 Jahren und maximal fünf tilgungsfreien Anlaufjahren ausgestattet werden. In den tilgungsfreien Anlaufjahren werden ausschließlich die Zinsen auf den valutierenden Kreditbetrag gezahlt.
Die Tilgung erfolgt in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Kreditnehmer können vor Fälligkeit des Darlehens Sondertilgungen leisten, müssen dafür aber eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten. Wer mit dem Kredit Genossenschaftsanteile finanziert, kann jederzeit kostenfreie Sondertilgungen leisten.
Die Beantragung des Darlehens erfolgt nicht über die KfW direkt, sondern über Banken oder Sparkassen, die als durchleitende Instanz fungieren. Bei diesen müssen auch alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden. Nach der Bereitstellung des Kredits muss dieser binnen 12 Monaten abgerufen werden, sonst fällt eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat an.
Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Es speilt dabei keine Rolle, ob es sich um weitere Kredite oder um Zuschüsse handelt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Summe der Fördermittel die Investitionskosten nicht übersteigt.
Wer sich für das Programm interessiert, sollte unbedingt vor Beginn eines Bau- oder Erwerbsvorhabens einen Antrag stellen. Bereits begonnene Projekte werden ebenso wenig finanziert wie Umschuldungen bestehender Kredite. Die einzige Ausnahme macht die KfW bei Grundstücken: Deren Erwerb kann auch sechs Monate zurück liegen.