Wohn-Riester
Das Eigenheim als Altersvorsorge
Seit dem vergangenen Jahr steht für die Finanzierung der eigenen vier Wände ein neues Instrument zur Verfügung: Die Eigenheimrente, redensartlich auch als „Wohn-Riester“ bezeichnet, bietet durch staatliche Zuschüsse und Steuervorteile ein Entlastungsvolumen von bis zu 50.000 Euro.
Staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge, die die Kriterien der „Riester-Rente“ erfüllen, können zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums genutzt werden. Dabei können bestehende Vertragsguthaben als Eigenkapital dienen und die laufenden Einzahlungen können direkt zur Tilgung des Hypothekenkredites verwendet werden.
Trotz der Entnahme der Vertragsguthaben können die Vertragsinhaber alle Vorteile nutzen, die auch bei der gewöhnlichen Riester-Rente bestehen. Dazu zählen insbesondere die Zuschüsse und die Steuererleichterungen.
Die Zuschüsse bestehen aus der Grundzulage und der Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt für jeden Vertragsinhaber 154 Euro im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird die Kinderzulage in Höhe von 185 Euro gezahlt (300 Euro wenn das Kind nach dem Jahr 2007 zur Welt gekommen ist).
Voraussetzung für den Erhalt der Zulagen ist die Einzahlung von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in den Vertrag. Maximal müssen jedes Jahr 2100 Euro abzüglich der Zulagen einbezahlt werden. Wer kein Einkommen erzielt bzw. nur sehr wenig verdient, dem Grunde nach aber der Rentenversicherungspflicht unterliegt (z.B. Hartz-IV-Empfänger, Ehegatten während der Kindererziehung), kann durch die Einzahlung des Sockelbeitrags von 60 Euro im Jahr den vollständigen Anspruch auf die Zulagen erwerben. Freiberufler und Selbstständige haben keinen Anspruch auf Förderung im Rahmen der Eigenheimrente.
Die Einzahlungen können in voller Höhe als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dadurch profitieren auch Vertragsinhaber mit einem überdurchschnittlichen Einkommen. Eine Familie mit zwei Kindern kann im Laufe einer Immobilienfinanzierung durchaus Vorteile im Gegenwert von 50.000 Euro realisieren.
Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich eine Rückzahlung der entnommenen Vertragsguthaben vor dem Beginn der Auszahlungsphase des Riester-Vertrages und damit eine Rückkehr zum Renten-Charakter vor. Die entnommenen Guthaben werden auf einem so genannten Wohnförderkonto verbucht und dort mit zwei Prozent im Jahr verzinst. Stehen die Guthaben bei Eintritt in den Ruhestand nicht zur Verfügung, wird eine hypothetische Rente dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen. Dadurch kann eine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt entstehen.
Der „Wohn-Riester“ stellt ein sehr interessantes Instrument dar, mit dem sich die Lasten einer Immobilienfinanzierung durchaus verringern lassen. Eigentümer sollten jedoch immer berücksichtigen, dass neben den eigenen vier Wänden weiteres Auskommen für einen sorgenfreien Ruhestand erforderlich ist und dass die gesetzliche Rente dieses Auskommen aller Voraussicht nach nicht decken kann. Die Eigenheimrente muss deshalb in ein ganzheitliches Finanz- und Vermögenskonzept eingebettet werden.